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Letzte Beitragsabrechnung bisheriger Versicherer (wenn vorhanden)

Police bisherige Kfz-Versicherung (wenn vorhanden)

Personalausweis / Reisepass mit Meldebestätigung

Zulassungs-bescheinigung (Teil I)

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BASIC

Kfz-Haftpflichtversicherung für Schäden bei Anderen
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  • Reparaturen
  • Erweiterte Sachschäden wie z.B.
  • Reparaturen
  • Personenschäden wie z.B.
  • Renten

STANDARD

Kfz-Haftpflicht + Teilkasko-Versicherung
  • ALLES VON BASIC
  • Diebstahl
  • Raub und Unterschlagung
  • Brand und Explosion
  • Elementarschäden
  • Haarwildunfall
  • Marderbisse
  • Glasbruch
  • Kurzschluss-Kabelschäden

PREMIUM

Kfz-Haftpflicht + Vollkasko-Versicherung
  • ALLES VON STANDARD
  • Vandalismus
  • Neuwertentschädigung
  • Erweiterter Wildunfall
  • Marderbisse mit Folge
  • Keine grobe Fahrlässigkeit

Häufig gestellte Fragen zur Kfz-Versicherung

Die Laufzeit einer Kfz-Versicherung entspricht in der Regel einem Kalenderjahr. Die Kündigungsfrist beträgt einen vollen Monat.

Haben Sie eine günstige Autoversicherung gefunden, können Sie Ihre laufende Kfz-Versicherung zum Ende jedes Versicherungsjahres ordentlich kündigen. Trifft dies für Ihren Vertrag zu, muss das Kündigungsschreiben spätestens am Stichtag 30. November dem Kfz-Versicherer vorliegen.

 

Haben Sie ein Sonderkündigungsrecht vereinbart, können Sie Ihre Kfz-Versicherung auch im Laufe des restlichen Jahres kündigen. Auch hier gilt die Kündigungsfrist von einem Monat. Zusätzlich muss der konkrete Kündigungsgrund genannt werden.

Zudem ist es aus den folgenden Gründen auch möglich, eine Autoversicherung außerordentlich zu kündigen mit der bekannten Kündigungsfrist von einem Monat:

  • Bei einer Beitragserhöhung
  • Bei einer Neuzulassung oder einem Fahrzeugwechsel
  • Nach einem Schadenfall

Ein Auto kann nur bei der für den Wohnort zuständigen Zulassungsstelle angemeldet werden.
Dazu muss der Pkw verkehrssicher sein. Bei Neuwagen ist dies automatisch der Fall. Bei Gebrauchtwagen, die älter als 3 Jahre sind, braucht man eine gültige Hauptuntersuchung (HU) als Nachweis.

Um ein Auto anzumelden, muss man mit durchschnittliche Kosten von 10 € bis 30 € rechnen zuzüglich der Kosten für ein Kennzeichen, wenn benötigt. Es kommt dabei darauf an, ob sich der Halter geändert hat oder nicht. Wenn der Fahrzeughalter gewechselt wurde, ist dies in der Regel teurer. Für 10,20 € zusätzlich kann man sich eine Kennzeichen-Kombination aussuchen.

Bei Gebrauchtwagen kommt es auch darauf an, ob der Wagen in einem neuen Zulassungsbezirk angemeldet wird oder nicht. Hat sich der Zulassungsbezirk geändert, ist die Anmeldung teurer.
Am günstigsten ist die Anmeldung, wenn das Auto im selben Zulassungsbezirk ohne Halterwechsel angemeldet wird. Die Wiederanmeldung des Gebrauchtwagens kostet dann im Durchschnitt 11 €.

Am Teuersten ist die Anmeldung bei einem Wechsel der Zulassungsstelle und des Halters.
Hier muss mann mit Kosten für die Anmeldung von ca. 28 € rechnen.

Einen Neuwagen anzumelden ist ziemlich identisch, hierbei werden rund 26 € veranschlagt für die Anmeldung.

Das Anmelden von Autos mit einem ausländischen Kennzeichen ist am Teuersten. Das kann von circa 26 € bis zu rund 100 € kosten, je nach Aufwand der Bearbeitung.

Die genauen Preise kann man bei der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle erfahren. Die Kosten können sich bei den jeweiligen Behörden immer ein bisschen unterscheiden. Auch auf der Website des Straßenverkehrsamts kann man sich über die durchschnittlichen Preise für die Kfz-Anmeldung informieren.

Beim Anmelden müssen zudem folgende Unterlagen bereitgehalten werden

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
  • Nachweis des Versicherungsschutzes für den Pkw (eVB-Nummer)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II, bei Gebrauchtwagen auch Teil I
  • SEPA-Mandat zum Einzug der Kfz-Steuer

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Ohne sie erhält man keine Zulassung für ein Fahrzeug. Die Kfz-Haftpflichtversicherung entschädigt dabei die Unfallopfer einschließlich der Mitfahrer des Unfallfahrers bis zur vereinbarten Mindestversicherungssumme.

Man selbst und der eigene Pkw sind mit mindestens 7.5 Mio. € für Personenschäden, 1.12 Mio. € für Sachschäden und 50.000 € für Vermögensschäden abgesichert.
Jedoch bieten die meisten Kfz-Haftpflihtversicherungen Pauschaldeckungen mit wesentlich höheren Summen an, z.B. 15 Mio. € Deckungssummen für alle Schadensarten (Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden).

Die Teilkaskoversicherung ist freiwillig und bietet Ihnen zusätzlichen Versicherungsschutz bei Schäden am eigenen Fahrzeug.
Versichert sind beispielsweise

  • Schäden (Vandalismus) durch Diebstahl
  • Brand,Explosion und Kurzschluss
  • Elementarschäden wie Überschwemmung, Sturm, Hagel und Blitzschlag
  • Glasschäden (Bruchschäden an der Verglasung)

 

Weitere zusätzlich versicherbare Bausteine sind

  • Erweiterte Tierschäden (z.B. Hunde oder Katzen)
  • Erweiterte Elementarschäden (Lawinen und Muren)
  • Längere Neuwertentschädigung
  • Marderbiss und Folgeschäden
  • Grobe Fahrlässigkeit

Mit der Vollkaskoversicherung werden zusätzlich wir zusätzlich zu allen Leistungen der Teilkasko die Kosten von selbst verursachten Unfallschäden am eigenen Fahrzeug und mut- oder böswilligen Beschädigungen durch fremde Personen übernommen.


Ergänzend kann man folgende Bestandteile mit einschließen

  • GAP-Deckung
  • Rabattschutz

Eine Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) gibt es jeweils getrennt bei der Kfz-Haftpflicht und bei der Vollkasko.

Die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) zeigt die Anzahl der schadenfrei gefahrenen Jahre bzw. den Schadenverlauf des Vertrags. Je länger man unfallfrei fährt, desto besser wird die Schadenfreiheitsklasse (bis maximal SF 50 und damit sinkt Ihr Beitrag.

 

SF-Klassen senken die Kosten der Kfz-Versicherung und stehen in der aktuellen Beitragsrechnung.

 

Bei einer Rabattübertragung wird die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) von einer Person auf eine andere übertragen. Dadurch können zum Beispiel auch jüngere Fahrer von einer günstigen Autoversicherung profitieren.

Eine Rabattübertragung ist möglich zwischen

  • Ehe- bzw. eingetragenen Lebenspartnern und in häuslicher Gemeinschaft lebenden Partnern
  • Eltern und Kindern
  • In häuslicher Gemeinschaft lebenden Großeltern und Enkeln

 

Schadenfreiheitsklassen können übertragen werden, wenn der Versicherungsvertrag, aus dem dieser Rabatt übernommen wird, nicht länger als zwölf Monate aufgehoben bzw. der bisherige Versicherungsnehmer verstorben ist.

 

Grundsätzlich gilt: Wenn eine SF übertragen wird, können höchstens so viele schadenfreie Jahre übernommen werden, wie der Übernehmende seit dem Erwerb seines Führerscheins selbst hätte erlangen können. Es werden zudem die Schäden berücksichtigt, die in dieser Zeit im Vertrag der abgebenden Person angefallen sind.

 

Der Rabatt kann nur vollständig übertragen werden und steht danach der rabattabgebenden Person nicht mehr zur Verfügung.

 

Gut zu wissen: Sollte zurzeit kein Fahrzeug auf versichert sein, bleibt die Schadenfreiheitsklasse, die einmal erworben wurede, für sieben Jahre erhalten. Beim Abschluss eines neuen Vertrags wird man in die SF-Klasse eingestuft, die am Aufhebungstag des letzten Vertrags galt.

Sind im Jahr der Vertragsaufhebung Schäden angefallen, so werden diese beim Neuabschluss berücksichtigt. Sind seit der Aufhebung des letzten Vertrags mehr als sieben Jahre vergangen, verfällt die SF-Klasseman wird dann neu eingestuft.

Spar-Tipps zur Kfz-Versicherung

Die Beitragshöhe für eine Kfz-Versicherung hängt von einigen Faktoren ab wie
 
Typklasse
 
Wie günstig die Autoversicherung ist, hängt z.B. von der Typklasse ab. Sie fasst Autos nach Fahrzeugtyp, Fahrzeugstärke, Fahrzeugwert und Ausstattungsvarianten zusammen und ermittelt den durchschnittlichen Schadensbedarf je Typklasse. Je niedriger die Typklasse eines Fahrzeugs ist, desto günstiger die Autoversicherung.
 
Zulassungsbezirk
Wohnt man auf dem Land mit wenig Verkehr und geringen Unfallzahlen, finden man meist eine günstigere Autoversicherung als in der Stadt.
 
Alter
Fahranfänger und ältere Menschen haben statistisch ein höheres Unfallrisiko und zahlen deshalb in der Regel mehr als andere Fahrer. Trotzdem lohnt es sich, nach günstigen Kfz-Versicherungen für Senioren oder Anfänger Ausschau zu halten.
 
Leistungen der Versicherung
Je nachdem, ob man sich für eine Haftpflichtversicherung mit Teil- oder Vollkaskoschutz entscheidet, ergeben sich Beitragsunterschiede. Ergänzend zu der Kfz-Versicherung werden auch Rabattschutze und Kfz-Schutzbriefe als Extraleistung angeboten
 
Schadenfreiheitsklasse
Die Schadenfreiheitsklasse beeinflusst den Versicherungsbeitrag. Für eine Veränderung der Einstufung sind vor allem die folgenden Themen wichtig:
  • Falls im jeweils vorangegangenen Versicherungsjahr kein Schaden gemeldet wurde, wird der Vertrag automatisch zur ersten Fälligkeit im neuen Kalenderjahr in die nächstbessere Klasse eingestuft. Der Versicherungsvertrag muss allerdings mindestens sechs Monate bestanden haben.
  • Wurde ein Schaden gemeldet, wird die Schadenfreiheitsklasse zunächst zurückgestuft. Stellt sich später heraus, dass der Schaden nicht verursacht oder die Versicherung nicht in Anspruch genommen wurde, wird die Rückstufung korrigiert.
  • Selbst wenn die Versicherung bereits Leistungen erbracht hat, kann man eine Rückstufung verhindern, indem man den Schaden innerhalb von sechs Monaten “zurückkaufet”, also der Versicherung die Aufwendungen ersetzen.

Man sollte jedes Jahr die Autoversicherung und Angebote der Versicherer vergleichen und sich nach den Testsiegern bei Tarifvergleichen unabhängiger Institute wie Finanztest erkundigen . Besonders im Herbst zum Ende des Versicherungsjahres kann man mit Sonderangeboten und Beitragsrabatten rechnen.

Fahranfänger starten in der Schadenfreiheitsklasse (SF) 0 und zahlen die höchsten Versicherungsbeiträge. Mit jedem Jahr, das man unfallfrei unterwegs ist, sinkt die SF und damit der Beitragssatz.
 
Doch auch schon vorher lässt sich einiges sparen – mit diesen Tipps
 
  • Man wählt ein Fahrzeug, das nicht typisch für Fahranfänger ist, z. B. einen Opel Corsa oder einen Skoda Fabia
 
  • Die Eltern können sich nach einer günstigen Kfz-Versicherung für Zweitwagen erkundigen und das Auto als Zweitwagen versichern. Meistens steigt dadurch die SF des Zweitwagens auf 1/2 oder höher
 
  • Hat man den Führerschein schon mit 17 Jahren gemacht, nimmt man am begleiteten Fahren teil. Wenn ein Elternteil Neueinsteiger begleitet, sinken statistisch die Unfälle und somit auch die Versicherungsbeiträge. Besonders günstig wird die Kfz-Versicherung für begleitetes Fahren, wenn die Anfänger mit dem Auto der Eltern oder dem Zweitwagen fahren und nicht mit einem eigenen
 
Junge Fahrer, die eine günstige Kfz-Versicherung suchen, können sich den Schadenfreiheitsrabatt aus dem Vertrag für den Zweitwagen der Eltern übertragen lassen. Hinweis: Die Anzahl der schadenfreien Jahre muss der Dauer des Führscheinbesitzes entsprechen.
 
Auch Schadenfreiheitsklassen von Großeltern können übernommen werden, wenn sie diese nicht mehr benötigen.
Wenn bisher noch keine Kfz-Versicherung auf den eigenen Namen abgeschlossen wurde, wird ein neuer Vertrag in der Regel in die Schadenfreiheitsklasse (SF) 1/2 ein, sofern
 
  • der EU-Führerschein schon länger als 3 Jahre im Besitz ist besitzen und dieser für Pkw oder Motorräder gilt
  • auf den Ehe-/eingetragenen Lebenspartner bereits ein Pkw, Motorrad oder Campingfahrzeug zugelassen ist und der Vertrag mindestens in die SF 1/2 eingestuft ist
  • auf ein Elternteil bereits ein Pkw, Motorrad oder Campingfahrzeug zugelassen ist und der Vertrag mindestens in die SF 1/2 eingestuft ist.
Wenn bisher noch keine Kfz-Versicherung auf den eigenen Namen abgeschlossen wurde und keiner der o.g. Punkte zutrifft, stuft wird der Vertrag in der Regel in die SF 0 (Klasse 0 = 100%) eingestuft.
Besteht für den Zweitwagen bereits eine Kfz-Versicherung bei einem anderen Versicherer, übernimmt der neue Versicherer die Schadenfreiheitsklasse (SF) des Vertrages, sofern diese vom bisherigen Versicherer bestätigt wird.
 
Wenn bisher noch keine Kfz-Versicherung für den Zweitwagen abgeschlossen wurde, stuft der Versicherer in der Regel den Vertrag abhängig von den folgenden Bedingungen in die SF des Erst-Pkws (maximal SF4), in die SF 1/2 oder die Klasse 0 ein.
 
Der Zweit-Pkw wird in die Schadenfreiheitsklasse des Erst-Pkw bis maximal SF4 eingestuft, sofern
 
  • man eine natürliche Person ist (keine Firma) und der Pkw ausschließlich durch einen selbst bzw. den Ehepartner oder Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft genutzt wird und
  • auf einen Selber bzw. den Ehegatten oder Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft bereits ein Pkw zugelassen und bei der selben Versicherung versichert ist, der mindestens in die gewünschte Schadenfreiheitsklasse eingestuft ist und
  • man nachweist, dass man seit mindestens einem Jahr im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis für Pkw oder Motorräder sind. Wichtig: Der Führerschein muss in der EU, Island, Lichtenstein, Norwegen oder der Schweiz ausgestellt worden sein
Das Zweitfahrzeug wird in die SF 1/2 eingestuft, sofern auf einen selber bereits ein Pkw, Motorrad oder Campingfahrzeug zugelassen und mindestens in die SF 1/2 eingestuft ist. Das Erstfahrzeug muss in diesem Fall nicht bei der Selben Versicherung versichert sein.
 
Das Zweitfahrzeug wird in die Klasse 0 eingestuft, sofern keiner der o.g. Punkte zutrifft.
Die Angaben zum Fahrerkreis bei Vertragsabschluss haben Einfluss auf die Berechnung des Versicherungsbeitrags. Wenn eine andere Person als bisher angezeigt das versicherte Fahrzeug fährt, ist es erforderlich, dass dies unverzüglich mitgeteilt wird. Der Beitrag wird dann ab dem Änderungszeitpunkt neu berechnet.
Ausnahme
Es erfolgt keine Änderung bei der Berechnung des Beitrages, falls beispielsweise ein Kaufinteressent, ein Mitarbeiter einer Reparaturwerkstatt, ein Hotelangestellter in Ausübung eines Parkservices oder ein sonstiger Dritter das Fahrzeug anlässlich einer Notfallsituation fährt, selbst wenn diese Person jünger ist als die im Antrag genannten Fahrer.
 
Gut zu wissen
Eine Fahrunsicherheit des Versicherungsnehmers oder anderer berechtigter Fahrer infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel gilt nicht als Notfall.
Durch eine Selbstbeteiligung in der Kfz-Versicherung trägt ein Versicherter einen kleineren Schaden am Auto selbst (z.B. Lackschäden) und dafür bedankt sie sich beim Kunden durch Rabatte. Von Experten wird empfohlen, dass man für eine Vollkasko eine Selbstbeteiligung von 300 Euro und bei der Teilkasko eine von 150 Euro vereinbart.
 
Wählt man einen Versicherungstarif mit Selbstbeteiligung, kann man seine jährliche Prämie reduzieren. Oft muss man einfach nur bei der Versicherung nachfragen und kann sich eine individuelle Lösung zusammenstellen lassen und sich einen optimalen Versicherungsbeitrag berechnen. Zwar muss man im Schadensfall einen Teil des Schadens selbst übernehmen, dafür hat man aber über einen gewissen Zeitraum bereits Geld gespart. Am besten ist es natürlich, wenn man keinen Unfall hat.
Werden wirklich so viele Kilometer gefahren wie in der Versicherung Police vereinbart wurde?
Man sollte die jährliche Fahrleistung realistisch schätzen, denn je länger die gefahrenen Strecken sind, desto größer ist die Gefahr, dass ein Unfall passiert und das bezieht die Versicherung in den Beitrag mit ein.
  • Von 10.000 km zahlt ein Fahrer mit 15.000 Kilometern durchschnittlich 6- 10% mehr.
  • Bei 25.000 km beträgt der Beitragsaufschlag im Vergleich zu den 10.000 gefahrenen Kilometern 25 bis 30%.
  • Bei 35.000 km sind es sogar mehr als 50%.
Also sollten die gefahrenen Kilometer realistisch und vor allem vorsichtig geschätzt werden. Wenn eines Tages der Kilometerzähler abgelesen wird und festgestellt wird, dass doch mehr Kilometer gefahren wurden, muss Sie der Versicherung auf jeden Fall Meldung darüber erstattet werden, sonst drohen Vertragsstrafen bis zu 1.000 €.

Es handelt sich bei dem Rabattschutz um den Schutz des Schadensfreiheitsrabatts. Man kann mit dem Rabattschutz einen Schaden pro Jahr bei der Versicherung geltend machen ohne, dass es sich auf den Schadensfreiheitsrabatt auswirkt. Den Schadensfreiheitsrabatt kann jeder haben, der viele Jahre unfallfrei fährt, doch wenn man einen Unfall macht, der vom Schaden etwas kleiner ausfällt, kann man den Schadensfreiheitsrabatt trotzdem weiter führen bzw. man kann trotzdem einen Schaden pro Jahr bei der Versicherung einreichen ohne dass es es Auswirkungen auf die Schadensfreiheitsklasse gibt.

Versicherungen haben Partnerschaften mit einigen Werkstätten, die gute Preise machen. Wenn ein Autofahrer einen Kaskoschaden hat, der repariert werden muss, dann ist es vorteilhaft, eine Werkstattbindung zu haben, weil die Versicherung Geld spart.
 
Das heißt sobald die Versicherung beim Schaden, den sie bezahlen soll, Geld spart, spart auch der Versicherte durch Rabatte von der Versicherung Geld.
 
Eine Werkstattbindung bringt bei einer Kaskoversicherung im Durchschnitt 8,5 % Rabatt auf den Beitrag. Im Gegenzug verpflichtet sich der Versicherungskunde, sein Fahrzeug nach einem Kaskoschaden in der empfohlenen Partnerwerkstatt vorbeizubringen.
Die vierteljährliche Zahlweise kostet 10%, extra die monatliche Zahlweise sogar 18 bis 20 Prozent. Darum sollte man eine jährliche Zahlweise vereinbaren.
 
Eine monatliche oder vierteljährige Zahlweise des Versicherungsbeitrags wirkt auf den ersten Blick sympathischer, weil dies das Bankkonto nicht so stark belastet. Aber den Jahresbeitrag auf einmal zu bezahlen, bringt nochmal 5% Ersparnis.
Es gibt Versicherungen, bei denen man auch den Telematik-Tarif zur Versicherungs-Police fordern kann.
Mit solch einem Tarif kann Geld gespart werden, wenn man ein vorbildlicher Autofahrer ist und vorausschauend fährt. Um die Tarife nutzen zu können, benötigen Kunden eine Box, die das Fahrverhalten aufzeichnet.
 
Nur wenn der Fahrer vorsichtig fahren kann, sodass es auch Rabatte von 15 bis 40 Prozent bringt, ist dieser Telematik Tarif von Vorteil. Wenn ein Kunde positive Punkte durch sein positives Fahrverhalten sammelt, wird die Versicherung immer günstiger. Hartes Bremsen, überhöhte Geschwindigkeit und schnelle Beschleunigung und die Missachtung der Straßenverkehrsordnung bringt Punktabzug und somit keine Ersparnis.
Versicherer belohnen Autofahrer, die ihr Auto in Garagen parken und nicht auf der Straße stehen lassen, mit einer niedrigeren Prämie. Wer also eine Garage hat, spart.

Viele Autoversicherer gewähren bestimmten Berufsgruppen Rabatte auf die Versicherungsprämie. Dazu gehören Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, Landwirte und auch Beschäftigte von privatisierten Staatsunternehmen.

Allgemeine Tipps zur Kfz-Versicherung

Für die Zulassung eines Fahrzeugs benötigt man eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB). Damit bestätigt der Versicherer den vorläufigen Haftpflichtschutz für das Fahrzeug. Endgültigen Versicherungsschutz hat man nach rechtzeitiger Zahlung des Versicherungsbeitrages.
 
Man erhält eine eVB-Nummer vom Versicherer, nachdem die Daten erfasst wurden, zum Beispiel bei einem Angebot oder Abschluss einer günstigen Autoversicherung. Sie erscheint am Ende des Berechnungsprozesses in der Regel im Beitragsrechner oder als Versand per Email. Gleichzeitig wird der Zulassungsbehörde einen auf den Namen lautenden Datensatz zum Abruf bereitgestellt.

Hat man die für sich passende Autoversicherung gefunden, kann die bisherige Kfz-Versicherung zum Ende jedes Versicherungsjahres gewechselt werden. Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel einen Monat. In den Versicherungsunterlagen steht, wann das Versicherungsjahr endet. Spätestens einen Monat vorher sollte die schriftliche Kündigung beim Versicherer eingehen.

Beim Abmelden eines Autos muss man folgende Unterlagen vorlegen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief)
  • Kfz-Kennzeichen des Autos
  • Aktueller TÜV-Bericht
  • Den Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamts)
  • Bei endgültiger Kfz-Abmeldung: Verwertungsnachweis einer zertifizierten Altauto-Annahmestelle

Die Dokumente sind immer notwendig, egal ob das Auto nach der Abmeldung verkauft , verschrottest oder etwas anderes damit gemacht wird. Für die Abmeldung sind alle Unterlagen wichtig.

Die Kfz-Abmeldung kann bei jeder Zulassungsstelle in Deutschland erfolgen. Das ist anders als bei der An- und Ummeldung. Es macht keinen Unterschied, ob die Behörde im selben Wohnort liegt oder ob du das Auto dort schon einmal an- oder umgemeldet wurde. Das ist in ganz Deutschland so geregelt.

Ein Auto bei der Kfz-Zulassungsstelle abzumelden, kostet nicht viel. Meldet man das Auto bei derselben Zulassungsstelle ab, bei der man es auch angemeldet hat, zahlt man weniger. In diesem Fall kann man mit circa 5 € bis 7 € rechnen. Wurde das Auto bei einer anderen Zulassungsstelle angemeldet, kostet das ungefähr 10 € bis 12 €.