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Die Laufzeit einer Kfz-Versicherung entspricht in der Regel einem Kalenderjahr. Die Kündigungsfrist beträgt einen vollen Monat.
Haben Sie eine günstige Autoversicherung gefunden, können Sie Ihre laufende Kfz-Versicherung zum Ende jedes Versicherungsjahres ordentlich kündigen. Trifft dies für Ihren Vertrag zu, muss das Kündigungsschreiben spätestens am Stichtag 30. November dem Kfz-Versicherer vorliegen.
Haben Sie ein Sonderkündigungsrecht vereinbart, können Sie Ihre Kfz-Versicherung auch im Laufe des restlichen Jahres kündigen. Auch hier gilt die Kündigungsfrist von einem Monat. Zusätzlich muss der konkrete Kündigungsgrund genannt werden.
Zudem ist es aus den folgenden Gründen auch möglich, eine Autoversicherung außerordentlich zu kündigen mit der bekannten Kündigungsfrist von einem Monat:
Ein Auto kann nur bei der für den Wohnort zuständigen Zulassungsstelle angemeldet werden.
Dazu muss der Pkw verkehrssicher sein. Bei Neuwagen ist dies automatisch der Fall. Bei Gebrauchtwagen, die älter als 3 Jahre sind, braucht man eine gültige Hauptuntersuchung (HU) als Nachweis.
Um ein Auto anzumelden, muss man mit durchschnittliche Kosten von 10 € bis 30 € rechnen zuzüglich der Kosten für ein Kennzeichen, wenn benötigt. Es kommt dabei darauf an, ob sich der Halter geändert hat oder nicht. Wenn der Fahrzeughalter gewechselt wurde, ist dies in der Regel teurer. Für 10,20 € zusätzlich kann man sich eine Kennzeichen-Kombination aussuchen.
Bei Gebrauchtwagen kommt es auch darauf an, ob der Wagen in einem neuen Zulassungsbezirk angemeldet wird oder nicht. Hat sich der Zulassungsbezirk geändert, ist die Anmeldung teurer.
Am günstigsten ist die Anmeldung, wenn das Auto im selben Zulassungsbezirk ohne Halterwechsel angemeldet wird. Die Wiederanmeldung des Gebrauchtwagens kostet dann im Durchschnitt 11 €.
Am Teuersten ist die Anmeldung bei einem Wechsel der Zulassungsstelle und des Halters.
Hier muss mann mit Kosten für die Anmeldung von ca. 28 € rechnen.
Einen Neuwagen anzumelden ist ziemlich identisch, hierbei werden rund 26 € veranschlagt für die Anmeldung.
Das Anmelden von Autos mit einem ausländischen Kennzeichen ist am Teuersten. Das kann von circa 26 € bis zu rund 100 € kosten, je nach Aufwand der Bearbeitung.
Die genauen Preise kann man bei der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle erfahren. Die Kosten können sich bei den jeweiligen Behörden immer ein bisschen unterscheiden. Auch auf der Website des Straßenverkehrsamts kann man sich über die durchschnittlichen Preise für die Kfz-Anmeldung informieren.
Beim Anmelden müssen zudem folgende Unterlagen bereitgehalten werden
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Ohne sie erhält man keine Zulassung für ein Fahrzeug. Die Kfz-Haftpflichtversicherung entschädigt dabei die Unfallopfer einschließlich der Mitfahrer des Unfallfahrers bis zur vereinbarten Mindestversicherungssumme.
Man selbst und der eigene Pkw sind mit mindestens 7.5 Mio. € für Personenschäden, 1.12 Mio. € für Sachschäden und 50.000 € für Vermögensschäden abgesichert.
Jedoch bieten die meisten Kfz-Haftpflihtversicherungen Pauschaldeckungen mit wesentlich höheren Summen an, z.B. 15 Mio. € Deckungssummen für alle Schadensarten (Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden).
Die Teilkaskoversicherung ist freiwillig und bietet Ihnen zusätzlichen Versicherungsschutz bei Schäden am eigenen Fahrzeug.
Versichert sind beispielsweise
Weitere zusätzlich versicherbare Bausteine sind
Mit der Vollkaskoversicherung werden zusätzlich wir zusätzlich zu allen Leistungen der Teilkasko die Kosten von selbst verursachten Unfallschäden am eigenen Fahrzeug und mut- oder böswilligen Beschädigungen durch fremde Personen übernommen.
Ergänzend kann man folgende Bestandteile mit einschließen
Eine Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) gibt es jeweils getrennt bei der Kfz-Haftpflicht und bei der Vollkasko.
Die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) zeigt die Anzahl der schadenfrei gefahrenen Jahre bzw. den Schadenverlauf des Vertrags. Je länger man unfallfrei fährt, desto besser wird die Schadenfreiheitsklasse (bis maximal SF 50 und damit sinkt Ihr Beitrag.
SF-Klassen senken die Kosten der Kfz-Versicherung und stehen in der aktuellen Beitragsrechnung.
Bei einer Rabattübertragung wird die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) von einer Person auf eine andere übertragen. Dadurch können zum Beispiel auch jüngere Fahrer von einer günstigen Autoversicherung profitieren.
Eine Rabattübertragung ist möglich zwischen
Schadenfreiheitsklassen können übertragen werden, wenn der Versicherungsvertrag, aus dem dieser Rabatt übernommen wird, nicht länger als zwölf Monate aufgehoben bzw. der bisherige Versicherungsnehmer verstorben ist.
Grundsätzlich gilt: Wenn eine SF übertragen wird, können höchstens so viele schadenfreie Jahre übernommen werden, wie der Übernehmende seit dem Erwerb seines Führerscheins selbst hätte erlangen können. Es werden zudem die Schäden berücksichtigt, die in dieser Zeit im Vertrag der abgebenden Person angefallen sind.
Der Rabatt kann nur vollständig übertragen werden und steht danach der rabattabgebenden Person nicht mehr zur Verfügung.
Gut zu wissen: Sollte zurzeit kein Fahrzeug auf versichert sein, bleibt die Schadenfreiheitsklasse, die einmal erworben wurede, für sieben Jahre erhalten. Beim Abschluss eines neuen Vertrags wird man in die SF-Klasse eingestuft, die am Aufhebungstag des letzten Vertrags galt.
Sind im Jahr der Vertragsaufhebung Schäden angefallen, so werden diese beim Neuabschluss berücksichtigt. Sind seit der Aufhebung des letzten Vertrags mehr als sieben Jahre vergangen, verfällt die SF-Klasseman wird dann neu eingestuft.
Man sollte jedes Jahr die Autoversicherung und Angebote der Versicherer vergleichen und sich nach den Testsiegern bei Tarifvergleichen unabhängiger Institute wie Finanztest erkundigen . Besonders im Herbst zum Ende des Versicherungsjahres kann man mit Sonderangeboten und Beitragsrabatten rechnen.
Es handelt sich bei dem Rabattschutz um den Schutz des Schadensfreiheitsrabatts. Man kann mit dem Rabattschutz einen Schaden pro Jahr bei der Versicherung geltend machen ohne, dass es sich auf den Schadensfreiheitsrabatt auswirkt. Den Schadensfreiheitsrabatt kann jeder haben, der viele Jahre unfallfrei fährt, doch wenn man einen Unfall macht, der vom Schaden etwas kleiner ausfällt, kann man den Schadensfreiheitsrabatt trotzdem weiter führen bzw. man kann trotzdem einen Schaden pro Jahr bei der Versicherung einreichen ohne dass es es Auswirkungen auf die Schadensfreiheitsklasse gibt.
Viele Autoversicherer gewähren bestimmten Berufsgruppen Rabatte auf die Versicherungsprämie. Dazu gehören Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, Landwirte und auch Beschäftigte von privatisierten Staatsunternehmen.
Hat man die für sich passende Autoversicherung gefunden, kann die bisherige Kfz-Versicherung zum Ende jedes Versicherungsjahres gewechselt werden. Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel einen Monat. In den Versicherungsunterlagen steht, wann das Versicherungsjahr endet. Spätestens einen Monat vorher sollte die schriftliche Kündigung beim Versicherer eingehen.
Beim Abmelden eines Autos muss man folgende Unterlagen vorlegen
Die Dokumente sind immer notwendig, egal ob das Auto nach der Abmeldung verkauft , verschrottest oder etwas anderes damit gemacht wird. Für die Abmeldung sind alle Unterlagen wichtig.
Die Kfz-Abmeldung kann bei jeder Zulassungsstelle in Deutschland erfolgen. Das ist anders als bei der An- und Ummeldung. Es macht keinen Unterschied, ob die Behörde im selben Wohnort liegt oder ob du das Auto dort schon einmal an- oder umgemeldet wurde. Das ist in ganz Deutschland so geregelt.
Ein Auto bei der Kfz-Zulassungsstelle abzumelden, kostet nicht viel. Meldet man das Auto bei derselben Zulassungsstelle ab, bei der man es auch angemeldet hat, zahlt man weniger. In diesem Fall kann man mit circa 5 € bis 7 € rechnen. Wurde das Auto bei einer anderen Zulassungsstelle angemeldet, kostet das ungefähr 10 € bis 12 €.